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Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die Grenzbeträge der privaten und beruflichen Vorsorge an

Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

Bern, 24.09.2010 - Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) an. Die Aufwertung beträgt demnach 1,75%. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge darauf abgestimmt.

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Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 23'940 auf 24'360 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20'520 auf 20'880 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6'682 Franken (heute 6'566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33'408 Franken (heute 32'832) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

Quelle: http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/aktuell/01343/index.html?lang=de&msg-id=35271