www.vorsorge-3a.ch
Vorsorgewissen auf den Punkt gebracht!

Unterschiede und Vergleich -➤ Säule 3a mit Säule 3b

Die gebundene Vorsorge Säule 3a unterscheidet sich deutlich von der freien Vorsorge Säule 3b. Hier finden Sie den direkten Vergleich

Aufgrund der Steuervorteile der gebundenen Säule 3a ist sie für die langfristige Vorsorge das optimale Instrument. Bis auf die gesetzlich geregelten Ausnahmen ist das Geld allerdings für die Altersvorsorge gebunden und kann vorher weder für ein neues Auto noch für die geplante Weltreise genutzt werden.

Zur Säule 3b gehören Vorsorgearten, die nicht an eine gesetzliche Vorgabe mit bestimmter Laufzeit gebunden sind. Die freie Vorsorge könnte grundsätzlich jederzeit aufgelöst und ausgezahlt werden. Allerdings muss die vertragliche Situation mit der Bank bzw. Versicherung im Einzelnen überprüft werden. Zur freien Vorsorge 3b gehören vor allem Banksparkonten, Lebensversicherungen, Vermögensanlagen, Vermögensverwaltung, Wohneigentum. Die Beiträge an die Säule 3b sind während des Sparprozesses steuerlich nicht begünstigt.

  Gebundene Säule 3a Freie Säule 3b
Zielgruppe
  • Alle in der Schweiz steuerpflichtigen Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende
  • Alle, ohne Einschränkung (so können z.B. Ausländer ihr Geld in der Schweiz anlegen)
Vorsorgeprodukte

Bank:     

Versicherung:

  • Vorsorgepolice 3a
  • Fondsgebundene Vorsorgepolice 3a

Bank:

  • Sparkonto
  • Aktien, Anlagefonds, Obligationen, Strukturierte Produkte

Versicherung:

  • Lebensversicherung (Kapital oder Fonds)
  • Sparversicherung
  • Risikoversicherung
  • etc.

Sonstige Möglichkeiten:

  • Erwerb Wohneigentum
  • Beteiligungen
  • etc.
Laufzeit/ Verfügbarkeit
  • Gebunden. Altersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden und können bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit während maximal 5 Jahren bis 69, resp. 70 Jahren aufgeschoben werden
  • Frei wählbar. Anlagen mit einem erhöhten Risikograd (z.B. Aktien) sollten langfristig angelegt werden
Gesetzlich geregelte Anforderungen der Verfügbarkeit
  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Vorsorgenehmer bezieht eine ganze Invalidenrente (IV)
  • Einkauf in Pensionskasse
  • Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit
  • Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
  • Tod des Vorsorgenehmers
  • Keine
Steuerliche Abzüge der Einzahlung
  • Keine
Steuerliche Behandlung/ Kapitalzuwachs
  • Einkommenssteuerfrei
  • Verrechnungssteuerfrei
  • Vermögenssteuerfrei
  • Vermögenssteuerpflichtig
  • Verrechnungssteuerpflichtig
  • Teilweise Einkommenssteuerpflichtig
Besteuerung bei Auszahlung
  • Reduzierter Satz, getrennt vom übrigen Einkommen (abhängig von Kanton und Gemeinde)
  • Steuerfrei mit Auflagen (z.B. Rückkaufswert von Versicherungspolicen)
Erbliche Begünstigung
  • Frei wählbar unter Beachtung von gesetzlichen Pflichtteilen
Verpfändung
  • Jederzeit möglich, wenn als liquide Deckung akzeptiert