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Freie Vorsorge 3b – Was bieten Versicherungen? - Vor- und Nachteile von Lebensversicherungen

Vorteile der verschiedenen Arten von Lebensversicherungen

Begünstigungsklausel

  • Mit einer Begünstigungsklausel wird festgelegt, wer die Versicherungsleistungen beim Ableben des Versicherungsnehmers erhalten soll. Dies kann z.B. für die Partnerschaft in einem Konkubinat entscheidend sein, da die Partnerschaft nicht gesetzlich verankert ist. Die vertraglich festgelegten Leistungen fallen somit nicht in den sonstigen erbrechtlichen Nachlass. Die Versicherung zahlt die Leistung direkt an die im Vertrag festgehaltenen Begünstigten aus. Wenn durch die direkte Auszahlung der Versicherungsleistung gesetzliche Pflichtanteile verletzt werden, müssen die betroffenen Erben klagen.

Erbrechtliches Privileg

  • Die Leistung einer Lebensversicherung fällt im Todesfall nicht in den Nachlass des Verstorbenen (Erblassers). Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern, Grosseltern und Geschwister) erhalten die Versicherungsleistungen selbst dann, wenn sie die sonstige Erbschaft ausschlagen sollten. Das Ausschlagen der Erbschaft kann z.B. sinnvoll sein, wenn der Erblasser ein überschuldetes Erbe hinterlässt.

Betreibungsrechtliches Privileg

  • Der Gesetzgeber (Versicherungsvertragsgesetz) hat den Schutz der Familie an erste Stelle gestellt. Die Ansprüche der Familie stehen explizit vor denen allfälliger Gläubiger. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner oder die Kinder erstrangig in der Begünstigung der Lebensversicherung aufgeführt sind.

Nachteile der verschiedenen Arten von Lebensversicherungen

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