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Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlinewerbung

Zur einfacheren Lesbarkeit werden die folgenden Abkürzungen verwendet:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (-> AGB)
  • Informationsplattform Vorsorge-3a (-> Informationsplattform)
  • Online Werbekunde (-> Auftraggeber)
  • Betreiber der Informationsplattform Vorsorge-3a (-> Auftragnehmer)
  • Banner in verschiedenen Formaten und Grössen, Anzeigen, Inserate etc. (-> Werbemittel)
  • Produkt- und Dienstleistungswerbung (-> Publireportage)
  • Spezialbereich der Informationsplattform zur Veröffentlichung von Publireportagen (-> Vorsorge Marktplatz)

Präambel

(1) Die folgenden AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Zudem werden alle Angebote und sonstige Dienstleistungen geregelt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB und sie treten per Vertragsabschluss mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Onlinewerbung

(2) Als Auftrag für Onlinewerbung auf der Informationsplattform gilt:
a) Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel
b) Veröffentlichung einer oder mehrerer Publireportagen
c) Schaltung individuell vereinbarter Sonderwerbeformen, die nicht in a) oder b) fallen

(3) Onlinewerbung muss deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Webseiteninhalt unterschieden werden können. Der Auftragnehmer kann eine Kennzeichnung durch eine Über- oder Unterschrift vornehmen.

(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Onlinewerbe-Vorlagen. Die Anlieferung der Onlinewerbung erfolgt aufgrund der schriftlichen Vereinbarung oder den Angaben in den aktuellen Mediadaten.

(5) Der Auftraggeber bestätigt mit der Anlieferung der Onlinewerbung, dass er das Recht besitzt, diese, inkl. Text/Grafiken/Bilder/Fotos etc., im eigenen Namen oder im Namen eines Dritten auf der Informationsplattform publizieren zu dürfen.

Rechtswidrige und unsittliche Informationen

(6) Der Auftraggeber ist vollumfänglich für den Inhalt der Onlinewerbung verantwortlich. Rechtswidrige oder unsittliche Informationen sind verboten. Der Auftragnehmer behält sich jederzeit vor, Änderungen der Inhalte zu verlangen oder Onlinewerbung abzulehnen oder zu beenden. Der Auftraggeber stellt, in diesem Zusammenhang, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden Kosten zu übernehmen.

Vertragsabschluss

(7) Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu Stande.

(8) Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

Kosten und Laufzeit bei Schaltung von Werbemitteln

(9) Die Berechnung der Schaltung von Werbemitteln richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preisliste bzw. der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise und Laufzeiten. Bei TKP-Vereinbarungen gelten die technischen Aufzeichnungen des Auftragnehmers.

Kosten und Kümdigung bei Schaltung von Publireportagen

(10) Publireportagen werden im ersten Jahr (Jahr des Erstabschlusses) zunächst bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen und anschliessend jeweils stillschweigend um weitere zwölf (12) Monate verlängert.

(11) Eine Kündigung hat jeweils schriftlich (z.B. per Email) zu erfolgen und wird vom Auftragnehmer bestätigt. Die Kündigungsfristen ergeben sich für beide Parteien wie folgt:

a) Für das erste Kalenderjahr (im Jahr des Erstabschlusses):
- Bei einem Vertragsabschluss bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres, gilt eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten, auf das Ende des laufenden Kalenderjahres.
- Bei einem Vertragsabschluss vom 1. Juli bis zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres, gilt eine Kündigungsfrist von einem (1) Monat, auf das Ende des laufenden Kalenderjahres.
- Bei einem Vertragsabschluss vom 1. November bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres, gilt eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten, auf das Ende des folgenden Kalenderjahres.

b) Ab dem zweiten Kalenderjahr (Folgejahre) gilt jeweils eine Kündigungsfrist von drei (3) Monaten, auf das Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

(12) Bei Nichtzahlung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag nach einmaliger, erfolgloser Mahnung, unter Ansetzung einer Nachfrist von 30 Tagen, fristlos zu kündigen. Es kann eine Mahngebühr erhoben werden. Die Publireportage wird sodann vom Vorsorge Marktplatz gelöscht.

Zahlungsbedingungen

(13) Die Preise enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer ist laut Art. 21 des Schweizer Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer nicht MWST-pflichtig. Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen.

Haftung

(14) Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich bei Schaden durch Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für reinen Vermögensschaden inkl. entgangenem Umsatz bzw. Gewinn ist ausgeschlossen. Die allfällige maximale Haftung ist betragsmässig auf die Rückerstattung des geleisteten Rechnungsbetrages der Onlinewerbung limitiert.

(15) Der Auftragnehmer bemüht sich, den Zugang zur Informationsplattform durchgehend zu ermöglichen und bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe der Onlinewerbung und bemüht sich, Störungen, Fehler und Mängel möglichst rasch zu beheben. Insbesondere kann wegen erforderlicher Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten der Zugriff zeitweise beschränkt sein.

(16) Kann eine bestätigte Publizierung der Onlinewerbung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber nach Möglichkeit im Voraus informiert. Verschiebungen oder Nichterscheinen der Onlinewerbung, aus vorher genannten Gründen, berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

Schlussbedingungen

(17) Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 8185 Winkel, Schweiz.

(18) Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer allfälligen Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit als möglich dem entsprechen soll, was vereinbart worden wäre, falls die Parteien diesen Punkt bedacht hätten.

(19) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB treten mit der Veröffentlichung auf der Informationsplattform oder durch Information an den Auftraggeber in Kraft.

Stand: Februar 2014

Hier können Sie die AGB für Onlinewerbung auf Vorsorge-3a als pdf-File runterladen