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Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz wird auf 1.25 Prozent gesenkt

Der Bundesrat senkt den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von aktuell 1.75 Prozent per 1. Januar 2016 auf 1.25 Prozent.

Die Tiefzinspolitik der Notenbanken hat die Rendite der Bundesobligationen auf rekordtiefe Werte sinken lassen. Die Verzinsung der 7-jährigen Bundesobligationen lag Ende August bei minus 0.38%. Weltweit tiefe Zinsen lassen sich auch im Bereich der Anleihen beobachten. Die Aktienmärkte haben sich im 2014 zwar positiv entwickelt, in diesem Jahr jedoch sind die Schwankungen in der Entwicklung von Aktien und Anleihen hoch und die Performance ungenügend. Aus diesen Gründen hat der BR beschlossen, den Mindestzinssatz auf 1.25 Prozent zu senken.

Quelle: https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=59231