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Gebundene Vorsorge 3a - Wechsel der Bank oder der Vorsorgelösung

Säule 3a bei einer Bank: Wechsel des Vorsorgeprodukts oder des Vorsorgeanbieter

Guthaben von Säule 3a Ersparnissem können problemlos transferiert werden, solange sie zweckgebunden innerhalb der gebundenen Vorsorge verbleiben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das bestehende Guthaben zu einer anderen Bank oder innerhalb der verschiedenen Vorsorgelösungen (Konto, strukturierte Vorsorge oder Wertschriftenlösung) transferiert wird. Es lohnt sich zu einem Anbieter mit einem höheren Zinssatz zu wechseln.

Folgendes Vorgehen sollte beim Wechsel zu einer anderen Bank beachtet werden:

1. Eröffnung einer Säule 3a Vorsorgebeziehung (Vorsorgekonto, strukturierte Vorsorge oder Wertschriftenlösung) bei der neuen Bank

2. Auflösung der bisherigen Vorsorgebeziehung Vorlage für den Wechsel des Vorsorgeanbieters

3. Einrichten eines allfälligen Dauerauftrags auf die neue Vorsorgebeziehung

Eine Kündigungsfrist für den Wechsel des Vorsorgeanbieters gibt es nicht. Bei den meisten Banken ist dieser Vorgang kostenfrei. Es ist nicht möglich, nur einen Teil einer einzelnen Vorsorgebeziehung zu transferieren. Hier gilt das Motto: „entweder ganz oder gar nicht“. Bestehen mehrere Säule 3a Vorsorgebeziehungen bei einem Kreditinstitut, dann wird jede für sich behandelt.