Freie Vorsorge 3b – Was bieten Versicherungen? - Steuerliche Überlegungen zu Lebensversicherungen
Steuern im Zusammenhang mit Lebensversicherungen in der Säule 3b
Prämien
Bei der ungebundenen Vorsorge 3b können die Prämien im beschränkten Rahmen vom Einkommen abgezogen werden. Zu den Altersvorsorgeprämien müssen allerdings die Prämienbeiträge für Kranken- und Unfallversicherungen addiert werden. Diese können dann im gesetzlichen Rahmen, aufgrund der Steuererklärung, vom Einkommen abgezogen werden.
Leistungen aus einer vermögensbildenden Kapitalversicherung mit periodischen Prämien (gemischte Lebensversicherung)
Vermögensbildende Kapitalversicherungen mit periodischen Prämien (gemischte Lebensversicherungen) sind rückkaufsfähige Lebensversicherungen, deren Auszahlung bis zum Umfang des vertraglich definierten Erlebensfallkapitals, sowohl bei Vertragsablauf und auch beim vorzeitigen Rückkauf, Kantons- und Bundessteuer befreit ist.
Kapitalversicherung mit Einmalprämie
Die Auszahlung einer Kapitalversicherung mit Einmalprämie ist Kantons- und Bundessteuer befreit, wenn:
- die Auszahlung der Versicherungsleistung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und
- mit einer mindestens fünfjährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen wurde und dabei
- spätestens im 66. Altersjahrs abgeschlossen wurde
Risikoversicherungen
Die Kapitalleistung aus einer Risikoversicherung ist Kantons- und Bundessteuer pflichtig. Durch den Vorsorgecharakter von Risikoversicherungen, unterliegen sie aber einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer zum reduzierten Satz von 40% des Kantonsteuertarifs und 20% des Bundessteuertarifs.
Rentenversicherungen
Zusatzeinkünfte aus Rentenversicherungen sind bei den Kantons- und Bundessteuern zu 40% steuerbar.
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