Gebundene Vorsorge 3a - Steuerliche Behandlung
Die Beiträge an die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
Die gebundene Vorsorge bietet gesetzlich geregelte Steuervorteile. Neben dem Abzug des jährlichen Beitrages vom steuerbaren Einkommen sind auch die Kapitalzuwächse (Zins oder Wertsteigerung bei Wertschriftenlösungen) steuerfrei.
Eine Kapitalauszahlung (Vorbezug oder ordentliche Auszahlung) wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Steuerlich sinnvoll ist es mehrere gebundene Säule 3a Beziehungen zu eröffnen. Diese können fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter gestaffelt aufgelöst werden. Die allfällige Auszahlung des Pensionskassenguthabens sollte nicht im gleichen Jahr mit der Auszahlung der Säule 3a geschehen.
Inhaltsverzeichnis
A) Steuerersparnis beim Aufbau der Säule 3a
Die gebundene Vorsorge bietet gesetzlich geregelte Steuervorteile während der Ansparphase.
1. Steuerliche Vorteile aufgrund der jährlichen Einzahlung
Die Einzahlungen in die 3. Säule können, im Rahmen der gesetzlich festgelegten Maximumbeiträge, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür gibt es ein entsprechendes Feld in den offiziellen Steuerformularen. Durch diesen Abzug kann die jährliche Steuerrechnung, je nach persönlichem Grenzsteuersatz, beachtlich reduziert werden. Banken und Versicherungen stellen zu Beginn des Jahres eine aktuelle Einzahlungsbescheinigung des Vorjahrs zur Verfügung, welche der Steuererklärung beigelegt werden muss.
Weitere Informationen über die Maximalbeträge
Berechnung der Steuerersparnis (Kantonalbank Steuerrechner)
2. Steuerliche Behandlung der Zins- und Kapitalerträge
Die Zinserträge der Vorsorgekonten sind während der Laufzeit steuerfrei. D.h. bei der jährlichen Zinsgutschrift wird keine Verrechnungssteuer abgezogen. Die Erträge müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Erträge von Säule 3a-Wertschriftenlösungen (Banken) oder von Säule 3a-Versicherungspolicen sind ebenfalls steuerfrei.
Steuerliche Behandlung des Vermögens aus der gebundenen Vorsorge 3a
Das Kapital, welches sich im Laufe der Jahre in der Säule 3a aufbaut, ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit.
3. Steuerliche Vorteile durch mehrere Säule 3a Beziehungen
Steuerlich sinnvoll ist eindeutig das Ansparen der gebundenen Vorsorge 3a in mehreren Vorsorgeverhältnisse (z. B. Konto, Wertschriftenlösung und Versicherungspolice). Die Eidg. Steuerverwaltung beschränkt die Anzahl der Säule 3a Beziehungen nicht. Allerdings gilt der maximale Einzahlungsbetrag für die Gesamtheit der Beziehungen und nicht für jede einzelne. Diese sollten in verschiedenen Steuerjahren aufgelöst werden, da die Gelder fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter ausgezahlt werden dürfen.
Sämtliche ausgerichtete Kapitalzahlungen im selben Kalenderjahr werden zusammen besteuert. Da die Kapitalauszahlungen nach progressiven Tarifen (hohe Einkommen proportional stärker als geringere Einkommen) besteuert werden, können so Steuerersparnisse erzielt werden. Teilauszahlungen innerhalb einer Säule 3a Beziehung ist nicht erlaubt.
Folgende Vorgehensweisen haben sich in der Vergangenheit bewährt.
a. Es werden 2-3 Beziehungen (am besten bei verschiedenen Instituten) eröffnet und der maximale Einzahlungsbetrag auf die verschiedenen Beziehungen verteilt oder
b. Beim Bestehen eines ansehnlichen Guthabens wird die Eröffnung weiterer Beziehungen getätigt und nur noch dort eingezahlt.
B) Anfallende Steuern bei Bezug der gebundenen Säule 3a (vorzeitiger sowie ordentlicher Bezug)
Kapitalleistungen der gebundenen Selbstvorsorge werden gesondert besteuert. Auf Bundesebene unterliegen sie einer vollen Jahressteuer, die zu einem Fünftel der Tarife der ordentlichen Bundessteuer berechnet wird. Kantone und Gemeinden setzen unterschiedliche Steuertarife an. Sie werden jedoch getrennt vom übrigen Einkommen mit einem reduzierten Steuertarif behandelt. Das ausgezahlte Kapital geht in privates Vermögen über. Die Erträge der Guthaben unterliegen demnach der Verrechnungssteuer und müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.
Achtung: Wird das Pensionskassenkapital (2. Säule) im gleichen Jahr wie das Säule 3a Guthaben bezogen, dann werden beide Leistungen zusammengezählt und entsprechend progressiv gemeinsam besteuert. Die allfällige Auszahlung des Pensionskassenguthabens sollte daher nicht im gleichen Jahr mit der Auszahlung der Säule 3a geschehen.
Berechnung der anfallenden Steuer bei Bezug (credit-suisse.com Berechnungstool)
Alternativ empfehlen wir die Internetseite der jeweiligen Kantonsteuerbehörde. Dort finden sich weitere Information und detaillierte Berechnungen.
C) Frühpensionierung
Nach der erfolgten Frühpensionierung darf nicht mehr in die gebundene Vorsorge 3a eingezahlt werden. Die Rente zählt als Ersatzeinkommen und ist somit kein eigentliches Erwerbseinkommen. Bis zur Fälligkeit, dem ordentlichen AHV-Rentenalter, kann das Säule 3a Kapital unangetastet bleiben. Die Steuervorteile bei den Zins- bzw. Kapitalerträgen sowie des angesparten Säule 3a Vermögens bleiben bis zur Auszahlung bestehen. Übt der Frühpensionierte einen Nebenerwerb mit einem AHV-pflichtigen Einkommen aus, kann er dennoch in die Säule 3a einzahlen. Entscheidend ist, dass der Vorsorgenehmer einer Pensionskasse angeschlossen ist.
D) Rückerstattung der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C, die in die Säule 3a eingezahlt haben
Ausländische Arbeitnehmer zahlen bis zum Erhalt der Niederlassungsbewilligung C die sogenannte Quellensteuer. Diese wird monatlich durch den Arbeitgeber vom Lohn in Abzug gebracht und an das zuständige Steueramt überwiesen.
Die Quellensteuer wird bei der Mehrzahl aller in der Schweiz lebenden Ausländer angewendet, die keine Niederlassungsbewilligung vorzeigen können. Ausnahmen bilden Ehepaare (analog auch eingetragene Partnerschaften), wenn einer der Ehepartner Schweizer Staatsbürger ist oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzt. In diesem Fall wird das Ehepaar nach dem ordentlichen Verfahren besteuert. Sind die Bruttoeinkünfte eines Quellensteuerpflichtigen in einem Kalenderjahr höher als der durch die jeweilige kantonale Finanzdirektion festgelegte Grenzbetrag (in Zürich z.B. CHF 120'000), wird eine nachträgliche Veranlagung für das gesamte Einkommen und Vermögen durchgeführt. Die bereits bezahlte Steuer wird angerechnet. Der Steuerpflichtige ist somit der ordentlichen Besteuerung unterworfen.
Vorgehen zur Rückforderung der Quellensteuer bei Einzahlung in die Säule 3a
Ausländischer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C dürfen selbstverständlich die Einzahlungen in die gebundene 3. Säule, im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeiträge, vom steuerbaren Einkommen abziehen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer nachträglichen Korrektur der bereits bezahlten Quellensteuer. Die Quellensteuer wird vom kantonalen Steueramt, aufgrund der Abzüge, neu errechnet und die Differenz wird vollumfänglich zurückerstattet.
Voraussetzung für die Rückerstattung der zu viel bezahlten Quellensteuern, ist die Einreichung eines schriftlichen Gesuches. In den allermeisten Kantonen muss das Gesuch bis spätestens Ende März des Folgejahres eingereicht werden, da es sonst zu einer Ablehnung kommt und die zu viel gezahlte Quellensteuer verloren ist. Grundlage für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die von der Bankstiftung bzw. Versicherung ausgestellte Einzahlungsbescheinigung. Diese wird automatisch, am Anfang des Folgejahrs per Post zugestellt und muss dem Rückerstattungsgesuch beigelegt werden.
Die kantonalen Steuerämter stellen auf ihren Internetseiten Vorlagen bzw. Rückerstattungsgesuche zum Download bereit. Diese müssen nur noch ausgefüllt und zusammen mit der Säule 3a Einzahlungsbestätigung fristgerecht verschickt werden.
Die folgende Grafik verdeutlicht das Vorgehen:

