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Gebundene Vorsorge 3a - Warum ist sie so wichtig?

Warum soll ich in die 3. Säule einzahlen?

Die Leistungen der 1. und 2. Säule erlauben es den meisten nur begrenzt, den gewohnten Lebensstil während der Pensionierung zu erhalten.

Erhalt des Lebensstandards

Für den Erhalt des aktuellen Lebensstandards empfiehlt sich ein zukünftiges Renteneinkommen von ca. 80%. Erreicht man diese Quote nicht, resultieren Einschnitte im Vergleich zu vorher. Gerade dies ist jedoch im Widerspruch zu dem Zeitgewinn, welchen man ohne einen Vollzeitjob hat. Viele möchten sich Wünsche erfüllen, die durch das Berufsleben ständig aufgeschoben wurden.

Wer es sich leisten kann, und dies können die meisten, sollte immer von der steuerlich bevorzugten, gebundenen Vorsorge Gebrauch machen.

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Selbst bei lückenloser Zahlung der AHV-Beiträge, sowie der Pensionskassenprämien bleibt, je nach Höhe des letzten Bruttoeinkommens, eine Vorsorgelücke (roter Bereich) bestehen. Personen mit einer zusätzlichen überobligatorischen BVG-Deckung, erzielen eine höhere Altersrente als hier dargestellt.

So lesen Sie die Grafik:

Suchen Sie auf der Bruttoeinkommensachse (horizontal) den Wert, der Ihrem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen (Einkommen ohne Abzüge) entspricht. Auf der %-Achse (vertikal) können Sie ablesen, wie viel Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens abgedeckt werden.

Beispiel 1:
Bei einem jährlichen (Familien-) Bruttoeinkommen von CHF 80’000 kann eine Altersrente von ca. 50% des letzten Bruttoeinkommens erwartet werden. In diesem Fall entspricht das ca. CHF 40’000.

Beispiel 2:
Bei einem jährlichen (Familien-) Bruttoeinkommen von CHF 110’000 kann eine Altersrente von ca. 38% (ca. CHF 42’000) des letzten Bruttoeinkommens erwartet werden.

Zur Berechnung des genauen Betrags empfiehlt sich die Bestellung einer provisorischen Rentenberechnung bei der AHV-Ausgleichskasse. Zusammen mit den Informationen aus Ihrem aktuellen Pensionskassenausweis erhalten Sie Klarheit über die zukünftigen Rentenleistungen.

Achtung: Wenn Sie auf Ihrem AHV-Ausweis Fehler finden sollten, dann müssen Sie das umgehend an die Ausgleichskasse melden. Anderenfalls genehmigen Sie diesen Fehler und es kann zu Kürzungen kommen.

Der AHV-Anspruch von Ehepaaren ist zusätzlich begrenzt auf maximal 150% der einfachen maximalen AHV-Altersrente.

Link Bestellung AHV-Kontoauszug