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Gebundene Vorsorge 3a - Steuerabzug und Steuern sparen mit der 3. Säule

Die gebundene 3. Säule bietet Steuervorteile während des Sparens und führt dadurch direkt zu einer persönlichen Steuerersparnis

Säule 3a Beiträge dürfen jährlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und sparen dadurch Steuern

steuererklaerung-saeule-3a-kleinDie Einzahlungen in die 3. Säule können, im Rahmen der gesetzlich festgelegten Maximalbeiträge, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür gibt es ein entsprechendes Feld in den offiziellen Steuerformularen.

Durch diesen Abzug kann die jährliche Steuerrechnung, je nach persönlichem Grenzsteuersatz, beachtlich reduziert werden. Die dritte Säule hilft dadurch Steuern zu sparen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen.

Grundlage für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die von der Bank bzw. Versicherung ausgestellte Einzahlungsbescheinigung. Diese wird automatisch, am Anfang des Folgejahrs, per Post zugestellt und muss der Steuererklärung beigelegt werden.

Weitere Informationen über die Maximalbeträge finden Sie hier

Mit dem folgenden Rechner können Sie Ihre individuelle Steuerersparnis berechnen. Sie sehen sofort wie viel Steuern Sie tatsächlich sparen können:

Berechnung der Steuerersparnis (Link zum Raiffeisen Bank Steuerrechner)

Steuerliche Behandlung der Zins- und Kapitalerträge aus der Säule 3a

muenzstapel-zinsen-schnittDie Zinserträge der Vorsorgekonten sind während der Laufzeit steuerfrei. D.h. bei der jährlichen Zinsgutschrift wird keine Verrechnungssteuer abgezogen.

Die Erträge müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Erträge von Säule 3a-Wertschriftenlösungen (Banken) oder von Säule 3a-Versicherungspolicen sind ebenfalls steuerfrei.

Steuerliche Behandlung des Vermögens aus der gebundenen Vorsorge 3a

Das Kapital, welches sich im Laufe der Jahre in der Säule 3a aufbaut, ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit.

Steuerliche Vorteile durch mehrere Säule 3a Beziehungen

Steuerlich sinnvoll ist eindeutig das Sparen der gebundenen Vorsorge 3a in mehreren Vorsorgeverhältnisse (z. B. Konto, Wertschriftenlösung und Versicherungspolice).

Die Eidg. Steuerverwaltung beschränkt die Anzahl der Säule 3a Beziehungen nicht. Allerdings gilt der maximale Einzahlungsbetrag für die Gesamtheit der Beziehungen und nicht für jede einzelne. Diese sollten in verschiedenen Steuerjahren aufgelöst werden, da die Gelder fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter ausgezahlt werden dürfen.

Sämtliche ausgerichtete Kapitalzahlungen im selben Kalenderjahr werden zusammen besteuert. Da die Kapitalauszahlungen nach progressiven Tarifen (hohe Einkommen proportional stärker als geringere Einkommen) besteuert werden, können so Steuerersparnisse erzielt werden. Teilauszahlungen innerhalb einer Säule 3a Beziehung sind nicht erlaubt.

Details und Vorschläge für ein persönliches Vorgehen finden Sie hier

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