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Berufliche Vorsorge Mindestzinssatz

Berufliche Vorsorge: Mindestzinssatz wird auf 1.5% festgesetzt

Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar 2012 auf 1.5% festzusetzen. Die Festlegung des Satzes erfolgt wie im Vorjahr auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen hat.

Quelle: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=42027

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