Berufliche Vorsorge Mindestzinssatz
02. November 2011
Berufliche Vorsorge: Mindestzinssatz wird auf 1.5% festgesetzt
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auf den 1. Januar 2012 auf 1.5% festzusetzen. Die Festlegung des Satzes erfolgt wie im Vorjahr auf Basis einer Berechnungsmethode, welche die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat mehrheitlich empfohlen hat.
Quelle: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=42027
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