Gebundene Vorsorge 3a - Säule 3a in Kürze
Vorsorge 3a - Überblick
Die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ist eine Vorsorgeform, die auf dem verfassungsmässigen 3-Säulen-Prinzip basiert. Gestützt wird die Säule 3a durch die Steuer- und Eigentumspolitik des Bundes.
Die Säule 3a ist in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) eingehend geregelt und ist am 1. Januar 1986 in Kraft getreten.
Im Wesentlichen ist sie geprägt durch ihre steuerliche Privilegierung, welche darin besteht, dass die Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen steuerabzugfsähig sind. Die Vorsorgeleistungen werden allerdings analog der 2. Säule voll besteuert. Über das Kapital der Säule 3a kann nicht jederzeit verfügt werden, da es für die Finanzierung des Alters vorgesehen ist. Ausnahmen werden auf den folgenden Seiten beschrieben.
Zugelassen sind nur zwei Vorsorgeformen:
- Die gebundene Vorsorgeversicherung bei einer der Schweizer Versicherungsgesellschaft.
- Die gebundene Vorsorgevereinbarung mit einer Bankstiftung bzw. Vorsorgestiftung, die von einer Schweizer Bank gegründet wurde.
