Gebundene Vorsorge 3a - Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen?
Jährliche Maximalbeträge (Beiträge) an die gebundene Säule 3a
Die Maximalbeträge (der Gesetzgeber spricht von maximalen Beiträgen), die jährlich eingezahlt werden dürfen, sind geprägt von der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Die gebundene Säule 3a kann allerdings nur von Personen abgeschlossen werden, die ein AHV/IV-pflichtiges Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen haben.
Inhaltsverzeichnis
Der jährliche Maximalbeitrag hängt davon ab, ob die steuerpflichtige Person einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) angehört oder nicht. So kann eine selbständig erwerbstätige Person durchaus in der 2. Säule versichert sein, eine unselbstständig (angestellt) erwerbstätige hingegen nicht, weil das Jahreseinkommen den unteren Grenzwert der beruflichen Vorsorge nicht erreicht.
Grundlage für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist die von der Bankstiftung bzw. Versicherungseinrichtung ausgestellte jährliche Einzahlungsbescheinigung. Diese wird automatisch, am Anfang des Folgejahrs, per Post zugestellt und muss der Steuererklärung beigelegt werden.
A) Grundlage zur Bestimmung der Maximalbeträge:
- AHV/IV-pflichtiges Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen muss erzielt werden
- Anschluss an 2. Säule (Pensionskasse), egal ob die Person unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig ist
- ohne Anschluss an 2. Säule
B) Historische Entwicklung der Maximalbeträge:
| Historische Entwicklung der Maximalbeträge: | ||
| Jahr | Angestellte und selbstständige Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind: |
AHV-pflichtige Personen, aber ohne Anschluss an eine Pensionskasse; 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal: |
| 2010 | CHF 6’566 | CHF 32’832 |
| 2009 | CHF 6’566 | CHF 32’832 |
| 2008 | CHF 6’365 | CHF 31’824 |
| 2007 | CHF 6’365 | CHF 31’824 |
| 2006 | CHF 6’192 | CHF 30’960 |
| 2005 | CHF 6’192 | CHF 30’960 |
| 2004 | CHF 6’077 | CHF 30’384 |
| 2003 | CHF 6’077 | CHF 30’384 |
C) Was ist, wenn ich zu viel eingezahlt habe?
Wer zu viel eingezahlt hat, erhält von der Steuerverwaltung eine Bescheinigung, mit der sich der einbezahlte Betrag bei der Bank oder Versicherung zurückfordern lässt. Die Berichtigung wird bei der nächsten Veranlagung anhand eines Kontoauszuges kontrolliert. Überschossene Maximalbeträge gelten als freie Sparleistungen. Sie werden als steuerbares Vermögen (inkl. Zinsen) aufgerechnet.
Bei Vorsorge-Versicherungspolicen wird nur der Sparteil von der Gesamtprämie zurückerstattet, da das Risiko zum Zeitpunkt der Besteuerung vom Versicherer bereits gedeckt wurde.
D) Was ist, wenn ich mehr als diese Beträge einzahlen möchte?
Die Säule 3a darf jährlich maximal mit den oben beschrieben Beträgen gefüllt werden. Neben dem Maximun in der Säule 3a ist es empfehlenswert zusätzlich die Vorsorgelücke in der Pensionskasse (2. Säule) zu schliessen. Diese Lücke (wird ihnen von der Pensionskasse aufgezeigt) kann ebenfalls steuerabzugsfähig eingezahlt werden. Darüberhinaus empfiehlt sich die freie Vorsorge 3b, die eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten bietet.
