|
Gebundene Vorsorge 3a
|
Freie Vorsorge 3b
|
Zielgruppe
|
- Alle in der Schweiz steuerpflichtigen Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende
|
- Alle, ohne Einschränkung (so können z.B. Ausländer ihr Geld in der Schweiz anlegen)
|
Vorsorgeprodukte
|
Bank:
- Vorsorgekonto 3a
- Kapitalgeschützte Indexprodukte 3a
- Wertschriftenkonto 3a
Versicherung:
- Vorsorgepolice 3a
- (Vorsorgekonto 3a)
- (Wertschriftenkonto 3a)
|
Bank:
- Sparkonto
- Aktien, Anlagefonds, Obligationen, Strukturierte Produkte
Versicherung:
- Lebensversicherung (Kapital oder Fonds)
- Sparversicherung
Sonstige:
- Wohneigentum
- Beteiligungen
|
Laufzeit/ Verfügbarkeit
|
- Gebunden. Altersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter
bezogen werden und können ab dem 01.01.2008 bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit
während maximal 5 Jahren bis 69, resp. 70 Jahren aufgeschoben werden
|
- Frei wählbar. Anlagen mit einem erhöhten Risikograd (z.B. Aktien) sollten langfristig
angelegt werden
|
Ausnahmen
|
- Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
- Vorsorgenehmer bezieht eine ganze Invalidenrente (IV)
- Einkauf in Pensionskasse
- Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit
- Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- Tod des Vorsorgenehmers
|
-
|
Steuerliche Abzüge
|
- Einzahlungen können im Rahmen des gesetzlichen Maximums vom steuerbaren Einkommen
abgezogen werden
|
-
|
Steuerliche Behandlung/ Kapitalzuwachs
|
- Einkommenssteuerfrei
- Verrechnungssteuerfrei
- Vermögenssteuerfrei
|
- Vermögenssteuerpflichtig
- Verrechnungssteuerpflichtig
- Teilweise Einkommenssteuerpflichtig
|
Besteuerung bei Auszahlung
|
- Reduzierter Satz, getrennt vom übrigen Einkommen (abhängig von Kanton und Gemeinde)
|
- Steuerfrei mit Auflagen (z.B. Rückkaufswert von Versicherungspolicen)
|
Erbliche Begünstigung
|
- Nach Erbrecht, gesetzliche Vorgaben sind zu befolgen
|
- Frei wählbar unter Beachtung von gesetzlichen Pflichtteilen
|
Verpfändung
|
- Nur für Finanzierung von selbstbewohnten Wohneigentum
|
- Jederzeit möglich, wenn als liquide Deckung akzeptiert
|